Allgemeine Teilnahmebedingungen

Allgemeine Bedingungen der WZ-N für die Teilnahme an Veranstaltungen

  1. Geltungsbereich
    1.1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) gelten für alle Verträge, die die Teilnahme an Veranstaltungen der Intiative Digital – nachfolgend „WZ-N“ genannt – durch einen Geschäftspartner – nachfolgend „Teilnehmer“ genannt – zum Gegenstand haben. Geschäftspartner im vorstehenden Sinne sind Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Sondervermögen.
    1.2. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge im obigen Sinne, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
    1.3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn WZ-N ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
    1.4. WZ-N hat das Recht, jederzeit Änderungen der ATB vorzunehmen. Diese werden dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. WZ-N wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hierauf hinweisen.
    2. Vertragsschluss
    2.1 Die Anmeldung der Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt durch Einsendung des vom Teilnehmer ausgefüllten Anmeldeformulars über die WZ-N Internetpräsenz unter initiativedigital.bayern. Die auf dem Anmeldeformular sowie in den Broschüren, Newslettern oder auf der Website von „initiativedigital.bayern“ aufgeführten Veranstaltungsangaben stellen kein WZ-N bindendes Angebot dar. Sie stellen eine Aufforderung an den Teilnehmer dar, WZ-N mit der Anmeldung ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
    2.2 Da die Teilnehmeranzahl für die WZ-N Veranstaltungen begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
    2.3 Nach dem Zugang der Anmeldung bei WZ-N erhält der Teilnehmer seitens WZ-N eine Bestätigung des Zugangs der Anmeldung (Anmeldebestätigung). Dadurch kommt noch kein Vertrag zustande. Sodann übermittelt www. initiativedigital.bayern.de dem Teilnehmer eine Bestätigung seiner Teilnahme an der Veranstaltung (Teilnahmebestätigung). Erst mit Eingang dieser Teilnahmebestätigung beim Teilnehmer kommt ein für beide Parteien verbindlicher Vertrag in dem jeweils durch WZ-N in der Teilnahmebestätigung bestätigten Umfang zustande. Weicht der Inhalt der Teilnahmebestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Teilnehmers ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Teilnahmebestätigung zustande. Der Teilnehmer kann innerhalb von einer (1) Woche widersprechen, wenn der Inhalt der Teilnahmebestätigung wesentlich von dem Inhalt der Anmeldung abweicht. Angebote von WZ-N auf Anfragen sind freibleibend und unverbindlich.
    3. Leistungserbringung
    3.1. WZ-N schuldet dem Teilnehmer das Einräumen der Teilnahmemöglichkeit an der Veranstaltung. Der Veranstaltungsinhalt, insbesondere das Thema, der Programmablauf, das Datum, die Uhrzeit sowie der Ort ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsagenda in dem von WZ-N in der Teilnahmebestätigung bestätigten Umfang.
    3.2. WZ-N behält sich das Recht vor, Änderungen der Agenda, insbesondere des Programms und der Referenten, vorzunehmen.
    3.3. Nach dem Abhalten der Veranstaltung erfolgt die Zusendung der Rechnung für die Teilnahmegebühr, die sofort und ohne jeglichen Abzug zu begleichen ist.
    4. Teilnahmegebühren, Fälligkeit, Änderung von Teilnahmegebühren
    4.1. Die in der Veranstaltungsagenda und in der Teilnahmebestätigung genannten Teilnahmegebühren umfassen die Erbringung der Veranstaltungsleistungen in dem durch WZ-N bestätigten Umfang. Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht. Alle Teilnahmegebühren verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    4.2. Die Teilnahmegebühr ist grundsätzlich nach Erhalt der Rechnung sofort fällig. Falls die Veranstaltung eine Kompetenzgruppe von WZ-N darstellt, ist die Teilnahmegebühr am Veranstaltungstag, vor Beginn der Veranstaltung fällig.
    4.3. Für WZ-N Mitglieder sowie Veranstaltungsreferenten ist die Teilnahme von je zwei Personen kostenfrei.
    5. Absage der Veranstaltungsteilnahme durch den Teilnehmer
    5.1. Der Teilnehmer ist berechtigt, bei Verhinderung der für die Veranstaltung angemeldeten Person, jederzeit einen Ersatzteilnehmer schriftlich zu benennen. Ungeachtet dessen ist der Teilnehmer berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen schriftlich abzusagen.
    5.2. Die Absage bis zu zwei (2) Werktagen vor Veranstaltungsbeginn ist für den Teilnehmer kostenfrei. Bei späteren Absagen ist die volle Teilnahmegebühr laut Rechnung fällig. Maßgeblich ist jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Absagemitteilung mittels E-Mail, Telefax oder Brief bei WZ-N.
    5.3. Der Teilnehmer ist ferner berechtigt, die Veranstaltung im Falle einer Änderung der Teilnahmegebühr nach den Bestimmungen in Ziffer 2.3 sowie eine Änderung des Veranstaltungsdatums oder Ortes, jedoch nicht bei lediglich räumlicher Verlegung innerhalb der ursprünglich angekündigten Ortschaft, gegen volle Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren abzusagen. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, WZ-N oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
    6. Absage der Veranstaltung durch WZ-N/Raumverlegung/Ausschluss des Teilnehmers
    6.1. WZ-N behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aufgrund einer geringen Anzahl an Teilnehmern bis zwei Werktage vor Veranstaltungstermin abzusagen.
    6.2. Darüber hinaus ist WZ-N berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund – u.a. bei Erkrankungen des Referenten – sowie in Fällen höherer Gewalt – u. a. bei Krieg, Brand, Unwetter, Einbruch und Streik – abzusagen.
    6.3. Im Falle einer Absage nach den vorstehenden Absätzen wird dem Teilnehmer nach Wahl durch WZ-N entweder ein Ausweichtermin angeboten oder eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, WZ-N oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
    6.4. WZ-N behält sich das Recht vor, Veranstaltungen innerhalb der ursprünglich angekündigten Ortschaft ohne Angabe von Gründen räumlich zu verlegen. WZ-N wird den Teilnehmer diesbezüglich rechtzeitig, spätestens drei (3) Werktage vor Veranstaltungsbeginn, schriftlich informieren; hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine kurzfristigere Raumverlegung aufgrund von Umständen, die nicht durch WZ-N zu vertreten sind sowie in Fällen höherer Gewalt.
    6.5. WZ-N ist berechtigt, den Teilnehmer bei wiederholten gröblichen Störungen des geordneten Veranstaltungsablaufs von der weiteren Veranstaltungsteilnahme auszuschließen. Die Zurückerstattung einer bereits gezahlten Teilnahmegebühr findet in diesen Fällen nicht statt, es sei denn WZ-N oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
    7. Urheberrechte
    Alle Rechte an den Veranstaltungsunterlagen (gleich in welcher Form), Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdrucken, auch auszugsweise, behält sich WZ-N vor. Die Veranstaltungsunterlagen dürfen – auch auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch WZ-N nicht reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
    8. Allgemeine Haftungsregelungen/Verjährung
    8.1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, haftet WZ-N auf Schadensersatz nur dann, wenn der Schaden von WZ-N oder einem seiner Beauftragten bzw. einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Soweit die Haftung nachfolgend wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    8.2. WZ-N haftet wegen des Nichteinhaltens von übernommenen Garantieverpflichtungen. Garantien werden von WZ-N nur übernommen, wenn diese ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind.
    8.3. WZ-N haftet für fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unbegrenzt.
    8.4. Sofern WZ-N leicht fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf den Vertragswert begrenzt.
    8.5. WZ-N hat Leistungsstörungen aufgrund von höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von rechtmäßigen unternehmensinternen Arbeitskampfmaßnahmen und Naturkatastrophen, nicht zu vertreten.
    8.6. Eine Haftung für verspätete Ausführungen der Mängelbeseitigung bzw. Entstörung tritt nur ein, wenn der Teilnehmer diese rechtzeitig angezeigt und der Teilnehmer WZ-N oder seinen Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen die tatsächliche Möglichkeit zur Mängelbeseitigung einräumt.
    8.7. WZ-N haftet über die Erbringung der von ihm geschuldeten Veranstaltungsleistungen hinaus nicht für die Erreichung der vom Teilnehmer mit der Eingehung des Vertrages, insbesondere dem Besuch und Absolvieren der Veranstaltung verfolgten Ziele.
    8.8. Alle Ansprüche gegen WZ-N verjähren innerhalb eines (1) Jahres ab Kenntnis des Teilnehmers von ihrer Entstehung. Ausgenommen sind Haftungsansprüche aus vorsätzlich verursachten Schäden. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
    9. Datenschutz
    9.1. WZ-N nimmt den Schutz personenbezogener Daten der Teilnehmer sehr ernst und unterliegt diesbezüglich den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDSG). WZ-N erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Veranstaltungsteilnehmers (Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift und Telefonnummer), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Durchführung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind.
    9.2. Zum Zwecke der Veranstaltungsdurchführung, -optimierung und -nachbearbeitung werden personenbezogene Daten des Teilnehmers an den jeweiligen Kompetenzgruppenleiter weitergeleitet, der in aller Regel einem Unternehmen angehört, das mit WZ-N handels- und gesellschaftsrechtlich nicht verbunden ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
    9.3. Dem Teilnehmer steht das Recht zu, jederzeit die Löschung bzw. Sperrung seiner personenbezogenen Daten durch WZ-N zu verlangen. Daten für Abrechnungs- oder buchhalterische Zwecke sind von einer Löschung bzw. Sperrung nicht berührt. Darüber hinaus kann der Teilnehmer jederzeit Auskunft durch WZ-N über die Art, den Umfang sowie die Zwecke der Speicherung bzw. Nutzung seiner personenbezogenen Daten verlangen, es sei denn WZ-N ist hierzu durch eine Rechtsvorschrift oder gerichtliche Entscheidung verpflichtet.
    9.4. Für alle Fragen zum Thema Datenschutz kann sich der Teilnehmer jederzeit an WZ-N wenden.
    10. Schriftform, Vertragssprache, Teilunwirksamkeit
    10.1. Mögliche Nebenabreden zu diesem Vertrag werden nicht getroffen. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis oder Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Die Rechtswirksamkeit mündlicher Vereinbarungen ist ausdrücklich abbedungen.
    10.2. Allein und ausschließlich maßgebend ist der Text des Vertrages in der deutschen Sprache. Soweit Korrespondenz in fremder Sprache geführt wird oder Dokumentationen oder Hinweise in fremder Sprache abgefasst werden, gilt im Zweifel ausschließlich die deutsche Sprache.
    10.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser ATB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, die ganz oder teilweise unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ziel ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Regelung im Rahmen des Gesamtvertrages am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.
    11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    11.1. Dieser Vertrag unterliegt hinsichtlich seines Zustandekommens und in allen seinen Wirkungen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
    11.2. Ist der Teilnehmer Kaufmann und schließt er diesen Vertrag im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit ab, ist er eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis stehenden Ansprüchen beider Parteien ausschließlich Baldham. WZ-N behält sich vor, gerichtliche Schritte gegen den Teilnehmer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten.

WZ-N Bayern
Sommerstr. 2
85589 Baldham
Stand: Februar 2018